Kirchgeld

Das Gemeindekirchgeld wird als finanzieller Beitrag zur Erhaltung der kirchlichen Arbeit von denen erbeten, die nicht über die Kirchensteuer zur Finanzierung der kirchlichen Arbeit beitragen. Das Gemeindekirchgeld wird direkt an die Kirchengemeinde gezahlt und verbleibt auch zu 100% in der Kirchengemeinde vor Ort.

Gemeindekirchgeld ist eine freiwillige Gabe an die Ortskirchengemeinde.

Gemeindeglieder, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, bekommen einen Brief der Kirchengemeinde, in dem sie auf das Gemeindekirchgeld, die Zahlungsmöglichkeiten und die Berechnung hingewiesen werden. Wenn jemand vor dem 65. Lebensjahr in Rente geht und folglich keine Kirchensteuern mehr zahlt, bitten wir denjenigen, sich im Pfarramt zu melden.

Durch das Steuergeheimnis wissen wir in den Pfarrämtern nicht, wer Kirchensteuern zahlt und wer nicht. Die Berechnungsgrundlage für das Gemeindekirchgeld ist im ev. Kirchenkreis Cottbus einheitlich geregelt. Wir bitten um 5% einer Monatsrente als einmaligen Jahresbeitrag. Da wir nicht wissen, welche Rente jemand bekommt, ist die Berechnung eine Selbstveranlagung.

Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Konto : IBAN DE 17 1806 2678 0000 9336 19